Die Gesundheitsleistungen von PHYSIOATHLETIX FREIBURG können per Privatverordnung (Privatrezept) oder als private Dienstleistung (Selbstzahlerleistung) abgerechnet werden. Die Höhe des Erstattungsbetrages hängt hierbei von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Wir empfehlen Ihnen eine ärztliche Verordnung (Rezept) einzuholen. Sprechen Sie einfach mit dem Arzt Ihres Vertrauens über die Möglichkeiten einer physiotherapeutischen Verordnung. Sie können uns gerne kontaktieren, wenn wir Ihnen einen geeigneten Arzt für Ihr Problem empfehlen sollen.